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Bauvorhaben

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

Hier finden Sie alle Checklisten sowie die Formulare für ihr Bauansuchen:  bauansuchen-stmk.at

Veranstaltungsmeldungen

Kleinveranstaltung – Meldung
Es werden nicht nicht mehr als 300 Personen erwartet. Es besteht keine Gefährdung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer oder unbeteiligter Personen. Die Veranstaltungszeit liegt zwischen 8 und 23 Uhr oder in Gastgewerbebetrieben innerhalb der gewerberechtlich zulässigen Betriebszeiten. Die Veranstaltung nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauert.

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Mehr als 300 Personen werden erwartet.
Die Veranstaltungszeit findet auch nach 23 bzw. vor 8 Uhr statt.
die Veranstaltung dauert mehr als drei Veranstaltungstage.

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