Variante 1 – Landes- oder Bundesförderung
50% der Landes bzw. Bundesförderung
max. € 1.000,- (davon werden € 300,- in Paldauer Gutscheinen ausbezahlt)
Mitzubringen ist die Förderungszusicherung des Landes Steiermark sowie eine Bankverbindung.
Innerhalb von 3 Jahren können maximal € 1.000,- pro Fördermaßnahme in Anspruch genommen werden.
Variante 2 – Abzug der MwSt.
jeweils € 150 pro kWp / nutzbare kWh, maximal € 1.000,-, davon € 300 in Paldauer Gutscheinen, Rest wird bar ausbezahlt bzw. überwiesen (GR- Beschluss vom 18. April 2024).
Mitzubringen ist die Rechnung sowie ein Datenblatt über den errichteten Stromspeicher / Nachweis über die errichteten kWp)
Innerhalb von 3 Jahren können maximal € 1.000,- pro Fördermaßnahme in Anspruch genommen werden.