Neues aus Paldau

MMV_MusikerfestDie Musikerinnen und Musiker des Marktmusikvereins Paldau laden Sie recht herzlich zu unserem Musikerfest ein.

Alle 10 Jahre findet bei uns ein Musikerfest statt, das viele musikalische Highlights bringt. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns durch Ihr Kommen dabei unterstützen. Der Einmarsch der jeweiligen Gastkapellen findet am Freitag ab 18:30 Uhr und am Samstag ab 17:00 statt. Am Samstag gibt ein Monsterkonzert am Schulgelände, bei dem alle anwesenden Musiker  gemeinsam musizieren.

Am Abend unterhalten Sie “Steirer Express” am Freitag und “Die Jungen Paldauer” am Samstag. Am Sonntag findet ab 10 Uhr ein Frühschoppen statt, den die Musikkapellen aus Ebersdorf und St. Peter-Freienstein gestalten werden. Weitere Infos finden Sie auf unsere Website www.MMV-Paldau.at.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Der Marktmusikverein Paldau

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Es ist wieder soweit, Weihnachten steht vor der Tür.
Hier finden sie alle Termine rund um Weihnachten in Paldau,
zB. Adventkranzsegnung, Advendgottesdienste oder Informationen über
die erstmalige Prämierung für die schönste Weihnachts-Außendekoration in der Lebensqualitätsgemeinde Paldau!
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Am 28. Juli fand die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderats der Marktgemeinde Paldau statt. Karl Konrad wurde dabei einstimmig als Bürgermeister wiedergewählt.

Mit dem 1. Vizebürgermeister Anton Sommer, 2. Vizebürgermeister Alois Hirschmann, Werner Neuhold als Gemeindekassier und Karl Kohlmaier als weiteres Vorstandsmitglied bleibt der Gemeindevorstand unverändert. Bürgermeister Karl Konrad bedankt sich für das Vertrauen und ersucht um eine weitere gute Zusammenarbeit in der neuen Gemeinderatsperiode.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mit 01.01.2021 wurden die neuen Förderrichtlinien des Landes Steiermark für den Umstieg von Heizungen mit fossilen Brennstoffen, Allesbrenner und Stromheizungen auf erneuerbare Energien veröffentlicht.
Die neuen Förderrichtlinien sind für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 gültig. Gefördert werden nur Anlagen, deren Registrierung vor Lieferung und Montage der Anlage erfolgt ist.

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderungen:

2-stufige Förderabwicklung:

  • Stufe 1: Registrierung (= Fördereinreichung)
  • Stufe 2: Fertigstellungsmeldung (wird durch die LEA durchgeführt)
  • Spätestens 9 Monate nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und in Betrieb genommen, sowie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben worden sein.

Allgemein:

  • Es werden keine Neuerrichtungen von Heizungen gefördert, sondern nur der Umstieg von Öl, Gas, Koks/Kohle, Allesbrenner und Stromheizungen.
  • Es darf kein wirtschaftlicher Anschluss an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz möglich sein.
  • Es wird verpflichtend ein Energieausweis oder eine Energiesparberatung benötigt (die LEA ist Ansprechpartner und erstellt die entsprechenden Unterlagen).

Nähere Informationen: < < H I E R > >

 

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