Mit 01.01.2021 wurden die neuen Förderrichtlinien des Landes Steiermark für den Umstieg von Heizungen mit fossilen Brennstoffen, Allesbrenner und Stromheizungen auf erneuerbare Energien veröffentlicht.
Die neuen Förderrichtlinien sind für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 gültig. Gefördert werden nur Anlagen, deren Registrierung vor Lieferung und Montage der Anlage erfolgt ist.
Die wichtigsten Eckpunkte der Förderungen:
2-stufige Förderabwicklung:
- Stufe 1: Registrierung (= Fördereinreichung)
- Stufe 2: Fertigstellungsmeldung (wird durch die LEA durchgeführt)
- Spätestens 9 Monate nach der Registrierung muss die Anlage errichtet und in Betrieb genommen, sowie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben worden sein.
Allgemein:
- Es werden keine Neuerrichtungen von Heizungen gefördert, sondern nur der Umstieg von Öl, Gas, Koks/Kohle, Allesbrenner und Stromheizungen.
- Es darf kein wirtschaftlicher Anschluss an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz möglich sein.
- Es wird verpflichtend ein Energieausweis oder eine Energiesparberatung benötigt (die LEA ist Ansprechpartner und erstellt die entsprechenden Unterlagen).
Nähere Informationen: < < H I E R > >